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  4. Ausgabe 4 | 2021
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EMB infodienst 4 | 2021

Emissionshandel-Newsletter der EMB Energie Brandenburg GmbH

CO2-Marktentwicklung

Während sich der EUA-Preis im Oktober um die 60 Euro/t einpendelte, dabei zeitweise sogar bis auf unter 55 Euro/t fiel, zeichnete sich der November durch einen stetigen Anstieg aus. Vom 1. November bis zum 1. Dezember stieg der EUA-Schlusskurs von 56,94 Euro/t auf 76,81 Euro/t an. Verschiedene Einflussfaktoren liegen hinter diesem starken Preisanstieg um knapp 35 % innerhalb weniger Wochen, der sich in den ersten Dezembertagen zunächst so fortsetzte. Am 8. Dezember wurde mit 90,75 Euro/t ein neues Allzeithoch erreicht, bevor der Preis wieder nachgab.

Unzweifelhaft haben die steigenden Gas- und Strompreise einen Anteil an der Verteuerung der EUA. Außerdem werden US-amerikanische Finanzakteure für Käufe, die am frühen Nachmittag eingehen, verantwortlich gemacht. Nicht zu vernachlässigen ist die Fertigstellung des deutschen Koalitionsvertrags. Die zukünftigen Koalitionspartner haben in dem Dokument den Vorschlag eingebracht, einen EUA-Mindestpreis von 60 Euro/t einzuführen (siehe separaten Artikel in diesem Newsletter). Diese beiden Nachrichten schürten den Preisanstieg im EUA-Markt zusätzlich. Zuletzt spielt vermutlich auch die breite Zustimmung zu dem marktwirtschaftlichen Instrument des Emissionshandels während der 26. Weltklimakonferenz in Glasgow eine Rolle für die positive Preisentwicklung der EUA (siehe separaten Artikel in diesem Newsletter). Analysten sprachen außerdem vermehrt davon, dass noch im Jahr 2021 die Marke von 100 Euro/t erreicht werden könnte. In diesem aktuell von Finanzakteuren dominierten Markt gibt dies zusätzlichen Aufschwung.

Der EUA-Schlusskurs lag am 13. Dezember 2021 bei 82,12 Euro/t. Ob sich der Preis mittelfristig auf diesem Niveau halten kann, bleibt abzuwarten. Es ist nicht auszuschließen, dass nach diesem nun bereits seit Jahren anhaltenden Preisanstieg eine Marktkorrektur erfolgt.

Quellen: Intercontinental Exchange (ICE), FutureCamp

Der nationale Emissionshandel (nEHS)

Am 5. Oktober 2021 fand an der Leipziger Energiebörse EEX der erste nEHS-Verkaufstermin statt. Seither werden bis zum 16. Dezember 2021 jeweils dienstags und donnerstags sogenannte nEZ (nationale Emissionszertifikate) verkauft. Der Preis für Zertifikate für das Berichtsjahr 2021 beträgt 25 Euro/t und steigt jährlich an, bis auf 55 Euro/t im Jahr 2025. An dieser Preiskurve möchte auch die „Ampelkoalition“ festhalten (siehe separaten Artikel in diesem Newsletter).

Für den Handel benötigt man ein Konto im nationalen Emissionshandelsregister, die Einrichtung der Konten dort stellte die DEHSt vor eine große Herausforderung. Ebenso wie die EEX mit der Prüfung der Handelsteilnehmer eine Mammutaufgabe zu bewältigen hatte. Daher konnten zumindest in diesem ersten Handelsjahr viele Teilnehmer nicht direkt an der EEX zugelassen werden und mussten sich somit Handelsintermediären bedienen, was teilweise für Unmut sorgte.

Im Jahr 2022 kann man für das Berichtsjahr 2021 noch bis zu 10 % der nEZ (Grundlage: Kontostand Compliance-Konto am Stichtag 31. Dezember 2021) zum Preis von 25 Euro/t nachkaufen. Hat man darüber hinaus zusätzlichen Zukaufbedarf, so müssen die Zertifikate zum Preis des Berichtsjahres 2022 erworben werden, also zu 30 Euro/t. Die Abgabe der Zertifikate für das Berichtsjahr 2021 muss bis zum 30. September 2022 erfolgen. Grundlage dafür bildet der Emissionsbericht, der bis zum 31. Juli 2022 bei der DEHSt eingereicht werden muss.

Quellen: DEHSt, EEX, FutureCamp

Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf nEHS und EU-ETS

Am 24. November 2021 hat die „Ampelkoalition“ aus SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin finden sich neben Vorhaben wie dem gesteigerten Ausbau erneuerbarer Energien, der Reform des Strommarktdesigns und des Wasserstoffhochlaufs sowie Carbon Contracts for Difference (CCfD) auch Vorschläge zur CO2-Bepreisung.

Die neue Regierung möchte bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für die Einführung eines einheitlichen CO2-Mindestpreises werben. Für den Fall, dass dies nicht durchgesetzt werden kann, soll ein nationaler CO2-Mindestpreis von 60 Euro/t im Rahmen des EU-Emissionshandels (EU-ETS) eingeführt oder es sollen freiwillig von staatlicher Seite Emissionsberechtigungen gelöscht werden.

Im Bereich des nationalen Brennstoffemissionshandels will die Koalition den bisher vorgesehenen festen Preispfad bis 2026 beibehalten. Für die darauffolgende Versteigerungsphase sollen neue Vorschläge erarbeitet werden. Auf europäischer Ebene befürwortet der Vertrag die Einführung eines separaten EU-ETS für die Sektoren Wärme und Verkehr. Dazu soll der nationale Brennstoffemissionshandel Deutschlands überprüft und, falls erforderlich, angepasst werden, um einen störungsfreien Übergang in das europäische System zu gewährleisten.

Als ein weiteres Instrument der CO2-Bepreisung unterstützen die Ampel-Partner die Umsetzung eines EU-weiten CO2-Grenzausgleichsmenchanismus, der mit den Regeln der Welthandelsorganisation konform geht. Langfristig möchten die Koalitionäre darauf hinwirken, auch weitere Länder in einem internationalen Klimaclub mit einheitlichem CO2-Mindestpreis und -Grenzausgleichssystem miteinzubeziehen.

Eine Studie der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft bewertet die vorgesehenen Klimaschutzmaßnahmen im Koalitionsvertrag durchaus kritisch. "Die Maßnahmen des Koalitionsvertrags lassen eine Kohlendioxidneutralität bis 2045 möglich erscheinen, nicht aber das Einhalten des Pariser Klimaschutzabkommens", so Studienleiter und Klimaforscher Volker Quaschning im SWR.

Quellen: Koalitionsvertrag SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/FDP, Südwestdeutscher Rundfunk (SWR), FutureCamp

UN-Klimakonferenz COP26: Die zentralen Ergebnisse

Am 13. November 2021 ging in Glasgow mit der Verabschiedung des sogenannten „Glasgow Climate Pact“ die 26. UN-Klimakonferenz (COP26) zu Ende.

Zum ersten Mal im Prozess der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) wird auf den Ausstieg aus der Kohleverstromung und die Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe verwiesen. Allerdings setzten Indien und China eine deutliche Abschwächung der Formulierung durch. Anstelle eines stufenweisen Kohleausstiegs („phase-out“) ist nun von einer Reduzierung der Kohleverstromung die Rede („phase-down“).

Darüber hinaus sind die Vertragsparteien dazu aufgerufen, ihre 2030-Ziele bis Ende 2022 nachzubessern. Außerdem soll künftig in einem jährlichen Ministertreffen bewertet werden, inwieweit die Staaten auf Zielkurs in Richtung 1,5 Grad sind und Vertragsparteien, die noch keine neuen oder aktualisierten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDC: Nationally Determined Contribution) vorgelegt haben, dies vor der nächsten UN-Klimakonferenz (COP: Conference of the Parties) zu tun. Für Überraschung sorgte die Bereitschaft der beiden weltweit größten Emittenten USA und China, stärker beim Klimaschutz zusammenzuarbeiten und ihre Klimaziele nachzuschärfen.

Des Weiteren sind die Industrieländer dazu aufgerufen, ihre Anpassungsfinanzierung bis 2025 gegenüber 2019 zu verdoppeln und ihr Versprechen, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar an Klimafinanzierung zu mobilisieren, einzulösen.

Auf dem Weltklimagipfel wurden einige neue Partnerschaften und Erklärungen angekündigt. Darunter die von 120 Ländern unterzeichnete Erklärung, den Verlust von Wäldern und die Verschlechterung der Bodenqualität bis 2030 zu stoppen und umzukehren sowie die von über 100 Ländern unterzeichnete Globale Methanverpflichtung, mittels derer die weltweiten Methanemissionen bis 2030 um 30 % gesenkt werden sollen.

Letztlich gelang es den Vertragsstaaten auch, das Regelwerk des Pariser Abkommens fertigzustellen. Der Standard für die Anwendung des marktbasierten Mechanismus nach Artikel 6 des Weltklimavertrags für internationale Kooperation ist nun einsatzbereit und umsetzbar, was auch die Grundlage für die zukünftigen Standards im freiwilligen Kompensationsmarkt darstellt.

Quelle: FutureCamp

BAFA: Neues Förderprogramm „Transformationskonzepte“

Kürzlich hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekanntgegeben, dass das bestehende Förderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ ab dem 1. November 2021 um ein fünftes Modul „Transformationskonzepte“ erweitert wird. Ziel des neuen Moduls ist die Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität. Im Rahmen dieses Moduls wird eine Fördersumme von bis zu 80.000 Euro bei einer Förderquote von 50 % (KMU: 60 %) gewährleistet. Die Förderung erstreckt sich insbesondere auf externe Kosten für Beratung, Zertifizierung sowie auf Kosten für Messungen und Datenbeschaffung. Die Förderung der Umsetzung von Maßnahmen ist nicht Bestandteil dieses Moduls. Allerdings wird die Erstellung eines Einsparkonzeptes gefördert, das dann über das Modul 4 zur Erlangung von Fördermitteln auf investive Maßnahmen eingereicht werden kann.

Quellen: Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), FutureCamp