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EMB infodienst 2 | 2022

Emissionshandel-Newsletter der EMB Energie Brandenburg GmbH

CO2-Marktentwicklung

Die zwischenzeitliche Seitwärtsbewegung des Preises von Mitte März bis Mitte April wurde von einer anhaltenden Phase stärkerer Schwankungen abgelöst. Kurzzeitig stieg der Preis auf Kurse von über 90 Euro/t an, das Allzeithoch vom 8. Februar hat allerdings immer noch Bestand. Der höchste Schlusskurs im zweiten Quartal wurde am 17. Mai 2022 mit 91,72 Euro/t verzeichnet. Innerhalb weniger Tage gab der Preis dann massiv nach und sank am 23. Mai 2022 auf 78,15 Euro/t. Im weiteren Verlauf stabilisierte er sich der Preis wieder etwas und lag meist in einem Korridor zwischen 81 und 87 Euro/t.

Analysten führen die hohe Volatilität am Markt insbesondere auf spekulative Käufe zurück. Der rasante Preissturz am 23. Mai 2022 ist in direkter Verbindung mit der Ankündigung der Europäischen Kommission zu sehen, Zertifikate aus der MRS vorzeitig zurück in den Markt zu bringen. Die kontroversen Abstimmungen im EU-Parlament zur Reform des europäischen Emissionshandelssystems im Zuge des Fit for 55-Paketes verstärkten die Volatilität weiter (siehe separate Artikel in diesem Newsletter).

Zudem bleiben die Folgen des russischen Angriffskriegs ein bedeutender Preistreiber. Der Versorgungsengpass durch die Drosselung der Gaslieferungen nach Europa pusht die Energiepreise derzeit in die Höhe. Der EUA-Preis vollzieht die starken Preisanstiege allerdings nicht direkt nach. Die Sorge einer Rezession in Folge eines kompletten Gaslieferstopps drückt den EUA-Preis.

Der EUA-Schlusskurs am 15. Juli 2022 lag bei 85,38 Euro/t.

Quellen: Intercontinental Exchange (ICE), FutureCamp

Einigung des EU-Parlaments zur Reform des europäischen Emissionshandels

Nachdem die erste Abstimmung des EU-Parlamentes über zentrale Teile des Fit for 55-Paketes vorwiegend am Zerwürfnis der Parteien über das Ende der kostenfreien Zuteilungen von EU-Emissionsberechtigungen gescheitert war, konnten sich die Abgeordneten in der Sitzung 22.-23.6.2022 auf eine gemeinsame Linie zur Reform des europäischen Emissionshandels (ETS I), zur Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) ab 2023 und eines separaten Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr (ETS II) ab 2024 einigen. Zentrale Bestandteile sind u. a.:

  • ETS I: Nichtlineare, schrittweise Kürzung der kostenfreien Zuteilung ab 2027 von 7 % bis 2032 auf 100 % für Anlagen/ Sektoren innerhalb des zukünftigen CO2-Grenzausgleichs¬mechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) ‒ Ausnahme: Unternehmen, die Produkte herstellen und in Länder ohne CO2-Bepreisung ausführen, erhalten weiterhin Zertifikate aus kostenfreier Zuteilung.
  • ETS I: Senkung der Emissionen um 63 % gegenüber 2005, dafür Anhebung des linearen Kürzungsfaktors
    - ab 2024 auf 4,4 %
    - ab 2026 auf 4,5 %
    - ab 2029 auf 4,6 %
  • ETS I: Einführung eines Bonus-Malus-Systems ab 2025
  • ETS I: ab 2026 Einbezug der Abfallverbrennung
  • ETS II: Einführung eines separaten Emissionshandels für kommerzielle Gebäude und Straßenverkehr ab 2024 und Preisobergrenze von 50 € pro t CO2 bis 2030 (Einbezug der privaten Haushalte und des privaten Verkehrs erst ab 2029)
  • ETS II: Erfassung von Prozessemissionen kleiner Industrieanlagen
  • CBAM: Start 1.1.2023 - Übergangsphase bis 2026
  • CBAM: Einbezug von u. a. organischen chemische Stoffe, Plastik, Wasserstoff und Ammoniak (Anhang I) und indirekten Emissionen aus dem Herstellungsprozess
  • CBAM: Bis 2030 Einbeziehung aller Sektoren im EU-ETS

Am 28.6.2022 hatte der EU-Rat seine Position festgelegt, so dass am 11.7.2022 die Trilogverhandlungen beginnen konnten. In diesen müssen sich die beteiligten Gremien Rat, Parlament und Kommission auf die abschließende Fassung der Regulierung einigen. Insbesondere was die Anhebung des linearen Kürzungsfaktors (4,2 % ab Inkrafttreten der EU-ETS-Richtlinie) und die Abschaffung der kostenfreien Zuteilung (100 % bis 2035) betrifft, weicht die Position des Rates deutlich von der des EU-Parlaments ab. Eine Einigung wird bis Ende 2022 noch während der tschechischen Ratspräsidentschaft angestrebt. Auch wenn die Standpunkte zurzeit differieren, ist die langfristige Perspektive das Ende der kostenfreien Zuteilung und die weiter steigende Bedeutung von CO2-Kosten.

Quellen: Europäisches Parlament, FutureCamp

Europäische Kommission stellt ihren REPowerEU-Plan vor

REPowerEU zielt darauf ab, die Abhängigkeit von russischem Öl, Kohle und Gas schnell zu reduzieren und den Übergang in eine Grüne Wirtschaftsform zu beschleunigen.

Im Klima- und Energiebereich besonders relevant: Der Plan enthält Vorschläge für eine Anpassung von Zielen unter dem Fit for 55-Paket.

  • Das bindende Energieeinsparziel für 2030 soll von 9 auf 13 % angehoben werden.
  • Das Erneuerbare Energien-Ziel für 2030 soll von 40 auf 45 % angehoben werden.

REPowerEU enthält außerdem Ziele für Grünen Wasserstoff und den Vorschlag eines gemeinsamen Einkaufsmechanismus für Erdgas.

Eine zentrale Rolle spielen Energieeinsparungen. Im Bereich der Industrieprozesse etwa sollen durch Effizienzmaßnahmen, Brennstoffwechsel oder -substitution, Elektrifizierung, grünen Wasserstoff sowie Biogas/-methan 35 Mrd. Kubikmeter Erdgas bis 2030 eingespart werden. Davon entfallen 22 Mrd. Kubikmeter auf die Produktion nichtmetallischer Mineralien, Zement, Glas, Keramik, Chemie und Raffinerien.

Zur Einordnung: Im Fit for 55-Paket waren bislang eine Einsparung von 11 Mrd. Kubikmeter Erdgas vorgesehen. Das neue Einsparziel soll zusätzlich erreicht werden. Es verbleibt ein industrieller Bedarf von 28 Mrd. Kubikmeter.

Aus unserer Sicht verträgt sich dieser Teil des Plans sehr gut mit Erfahrungen aus der Erarbeitung von Transformationskonzepten und -pfaden in der Industrie – auch in deren Rahmen sind hier angesprochene Aktivitäten wichtig und Energieeffizienz wird weiter aufgewertet.

Bis 2027 berechnet die EU-Kommission einen Finanzierungsbedarf von 210 Mrd. EUR (300 Mrd. EUR bis 2030) für die zusätzlichen Investitionen. Zur Finanzierung soll u. a. ein Teil der verbleibenden Darlehen in Höhe von derzeit 225 Mrd. EUR aus dem Wiederaufbaufond (Recovery and Resilience Facility - RRF) dienen. Die EU hatte den RFF 2020 im Rahmen ihres Konjunkturpakets „NextGenerationEU“ zur Bekämpfung der Folgen der COVID-Krise aufgelegt. Zur Beantragung von Mitteln sollen die EU-Mitgliedstaaten in ihren Konjunktur- und Resilienzplänen spezielle REPowerEU-Kapitel einfügen.

Begehrlichkeiten weckt auch die Marktstabilitätsreserve: Mit der Versteigerung von Zertifikaten aus der MSR im Wert von derzeit 20 Mrd. EUR sollen neue Zuschüsse für den RFF generiert werden (siehe auch Factsheet der EU-KOM zur Finanzierung von REPowerEU).

Nicht nur Umweltverbände befürchten einen fossilen Lock-in und kritisieren neben der 10 Mrd. EUR Förderung für Gasinfrastruktur die Mittelbeschaffung über die MSR, wodurch je nach Preisniveau ca. 200-250 Millionen Tonnen CO2e zusätzlich emittiert werden könnten.

Neben der Frage, welche Folgen dies für die Glaubwürdigkeit des Europäischen Emissionshandels hätte und dem Schaden, den der Klimaschutz nähme, wird ein äußerst widersprüchliches Signal an Unternehmen und ihre Shareholder gesendet, die sich auf die im Fit for 55-Paket beschlossenen Reduktionspfade bis 2030 verlassen.

Quellen: European Commission, FutureCamp


Nationaler Emissionshandel: Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)

Die Berichtsphase im ersten Jahr des nationalen Emissionshandels läuft noch bis Ende Juli. Gleichzeitig arbeitet der Gesetzgeber bereits an einer Überarbeitung der relevanten Rechtsgrundlagen. Hintergrund ist die Ausweitung des nationalen Emissionshandels auf weitere Brennstoffe ab dem Berichtsjahr 2023. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat hierzu Anfang Juni einen Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)“ vorgelegt.

Ziel ist es, dass ab 2023 alle fossilen Brennstoffe einer CO2-Bepreisung unterliegen. Schwerpunktmäßig geht es hierbei um die Berücksichtigung von Kohle und Abfällen, die bislang nicht Bestandteil im nationalen Emissionshandel nicht berichtet werden müssen. Gerade die Berücksichtigung der Abfallverbrennung wird kontrovers diskutiert, da diese auch von einer Teilnahme am Europäischen Emissionshandel bislang ausgeschlossen sind. Mit dem Referentenentwurf sendet das BMWK ein deutliches Signal, dass es mit dieser Sonderstellung künftig vorbei sein soll und auch für die Abfallverbrennung über den nationalen Emissionshandel eine vollumfängliche CO2-Bepreisung erfolgen soll.

Den Entwurf sowie die eingegangenen Stellungnahmen finden Sie hier. Am 13. Juli 2022 wurde der Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen. Im Gegensatz zum Entwurf des BMWK gibt es einige Änderungen, die z. B. Ausnahmen von der Berichtspflicht bei dauerhaft eingebundenen Brennstoffen (Carbon Capture and Utilization – CCU) und Konkretisierungen bei der Anwendung des Emissionsfaktors Null beinhalten. Bundesrat und Bundestag werden sich im nächsten Schritt mit dem Entwurf befassen.

Quelle: BMWK, FutureCamp

DEHSt: Veröffentlichung des VET-Berichtes 2021

Die CO2e-Emissionen der 1.732 stationären Anlagen des Energie- und Industriesektors in Deutschland, die vom EU-Emissionshandel erfasst sind, stiegen im Jahr 2021 um ca. 11 % auf rund 355 Mio. t CO2e im Vergleich zu 2021. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) führt den Anstieg in ihrem VET (Verified Emissions Table)-Bericht u. a. auf die wirtschaftliche Erholung nach dem ersten Coronajahr zurück.

Mit 868 Anlagen und einem Ausstoß von 235 Mio. t CO2e-Emissionen (+ 14 % ggü. 2020) zeichnet sich der Energiesektor für ca. zwei Drittel der Gesamtmenge verantwortlich. Der Industriesektor mit 864 Anlagen emittierte ca. 120 Mio. t CO2e (+ 5 % ggü. 2020). Insgesamt blieben die CO2e-Emissionen der deutschen Anlagenbetreiber nur 8 Mio. t CO2e unter dem Vor-Corona-Wert von 2019.

Der Abwärtstrend, der sich in der 3. Handelsperiode bei der Emissionsentwicklung der Energieanlagen auf Grund einer abnehmenden Verbrennung von Stein- und Braunkohle beobachten ließ, setzte sich 2021 nicht fort. Sowohl stark gestiegene Erdgaspreise als auch eine geringere Einspeisung aus Windkraftanlagen führten 2021 zu einem Anstieg von CO2e-Emissionen bei der Energiebereitstellung. Voraussichtlich wird sich dieser Trend auf Grund des russischen Angriffskrieges und den dadurch erheblich verteuerten Gaspreisen, die unter anderem eine verstärkte Kohleverstromung zur Folge haben werden, bis auf Weiteres fortsetzen.

Quelle: DEHSt, FutureCamp