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EMB infodienst 3 | 2023

Emissionshandel-Newsletter der EMB Energie Brandenburg GmbH

CO2-Marktentwicklung

Seit November 2022 befindet sich der EUA-Preis des Dec2022- bzw. Dec2023-Kontrakts bis auf wenige Ausnahmen zwischen 80 und 100 Euro/t. Er überschritt Ende des 2. bzw. Anfang des 3. Quartals 2023 immer wieder kurzzeitig die Schwelle von 90 Euro/t und erreichte im Juni gar 94,85 Euro/t. Der Höchststand von Februar mit 100,34 Euro/t wurde jedoch nicht erreicht. Im Juli und August bewegte sich der Preis hauptsächlich zwischen 82 und 92 Euro/t.

Ein eher preistreibender (bullisher) Faktor im August war das jährlich begrenzte Auktionsvolumen. Auch die ungewöhnlich hohen Temperaturen in diesem Sommer trugen zu einer erhöhten Nutzung von Klimaanlagen bei und hatten somit eine bullishe Wirkung auf den Preis. Die (Aussicht auf eine) schwache Konjunktur sorgte für preisdämpfende (bearishe) Effekte: Zum einen ist die Produktionsrate niedrig und zum anderen besteht eine allgemein pessimistischere Stimmung im Markt.

Der EUA-Dec23-Schlusskurs am 18. September 2023 lag bei 80,84 Euro/t.

Quellen: Intercontinental Exchange (ICE), FutureCamp

Nationaler Emissionshandel: neue Zertifikatspreise, Beihilfe-Genehmigungen und Antragsformulare

Im Rahmen ihres Entwurfs des Haushaltfinanzierungsgesetzes hat das Bundeskabinett u. a. beschlossen, dass die Zertifikatspreise im nationalen Emissionshandel (nEHS) in den Jahren 2024 und 2025 stärker steigen sollen als zuletzt geplant. Nachdem die Preise in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund der Energiekrise konstant bei 30 Euro/t lagen, sollen sie sich im Jahr 2024 auf 40 Euro/t und 2025 auf 50 Euro/t erhöhen. Eine parlamentarische Bestätigung durch Bundestag und Bundesrat steht Stand September 2023 allerdings noch aus.

Durch eine Anpassung der BEHV ist es außerdem seit Juni 2023 wieder möglich, nationale Emissionszertifikate aus den Vorjahren zwischen Compliance-Konten und zwischen Handels- und Compliance-Konten frei zu handeln.

Weiterhin hat die EU-Kommission die von der Bundesregierung geplanten Beihilfen zur Vermeidung von Carbon-Leakage im Bereich des nEHS genehmigt. Durch die EU-Erlaubnis können die bedrohten Unternehmen nun mit Ausgleichszahlungen von 65 % bis zu 95 % ihrer durch den nEHS entstandenen Kosten rechnen. Die Ausgleichszahlungen sind allerdings an ökologische Gegenleistungen gebunden wie Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur weitergehenden Dekarbonisierung der Anlagen. 

Eine weitere Neuerung gibt es im Bereich der Härtefallkompensation im nEHS. Sollten Unternehmen in der außergewöhnlichen Situation sein, von einer solchen Kompensation Gebrauch machen zu wollen, stehen auf der Seite der DEHSt nun die Antragsformulare und ein aktualisierter Leitfaden zur Verfügung. Die Antragsfrist für die beiden vergangenen Berichtsjahre (2021 und 2022) läuft noch bis Ende Oktober 2023.

Quellen: BMWK, DEHSt, FutureCamp

Kontakt
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Ralph Seefeld

Key Account Manager

Nationaler Emissionshandel: Frist zur Einreichung eines Überwachungsplans und aktualisierter Leitfaden

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet BEHG-Verantwortliche, für jede Handelsperiode einen Überwachungsplan (ÜP) einzureichen. Der ÜP für die aktuelle Handelsperiode ist bis zum 31.10.2023 bei der DEHSt einzureichen und bis einschließlich 2030 gültig. Die Erstellung eines ÜPs ist somit nicht Bestandteil des jährlichen Compliance-Zyklus.

Der ÜP dokumentiert die Methoden zur Überwachung der vom BEHG-Verantwortlichen in einem Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffe. Ab dem Berichtsjahr 2024 stellt er die Basis für den jährlichen Emissionsbericht dar.

Die Erstellung des Überwachungsplans erfolgt über das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt. In bestimmten Fällen ist das Einreichen eines vereinfachten ÜPs ausreichend. Zwingend ist dem ÜP jedoch eine Verfahrensanweisung inklusive Datenflussdiagramm auf Basis der von der DEHSt bereitgestellten Vorlage beizufügen.

Anschließend bedarf der ÜP der Genehmigung durch die DEHSt. Hierfür ist er mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) über die DEHSt-Plattform einzureichen. 

Weitere Informationen und Ausfüllhinweise zum ÜP finden Sie im aktualisierten Leitfaden zum nationalen Emissionshandel, der auf der DEHSt-Website zum Download zur Verfügung steht. Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Erstellung des ÜP? Kommen Sie gerne auf uns zu!

Quelle: DEHSt, FutureCamp

CBAM – der europäische Grenzausgleichmechanismus: Durchführungsverordnung und Leitlinien

Im Rahmen der Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) gilt ab dem 01.10.2023 die neue CO2-Abgabepflicht während des Übergangszeitraumes bis 31.12.2025 als Meldepflicht für aus dem EU-Ausland importierte energieintensive Produkte – vorerst Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff - gemäß Kombinierter Nomenklatur - KN (s. a. Verordnung (EWG) Nr. 2658/87) mit hohem Carbon Leakage-Risiko (s. EMB infodienst 2 | 2023). Für den Übergangszeitraum hat die EU-Kommission (EU-KOM) am 17.08.2023 eine Durchführungsverordnung verabschiedet, die die Berichtspflichten und -methodik regelt. 

Importeure von CBAM-Gütern sind erstmalig aufgefordert, für das 4. Quartal Daten zu deren Einfuhr zu erheben und den ersten Bericht bis 31.01.2024 vorzulegen. Die EU-KOM stellt Material zur Unterstützung in Form von Leitfäden, einer vorläufigen Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation und Webinaren für die verpflichteten Sektoren zur Verfügung. Ein zehnminütiges Einführungsmodul finden Sie hier. Als weitere Hilfsmittel entwickelt die EU-KOM derzeit IT-Anwendungen, die bei der Durchführung und Berechnung unterstützen sollen.

Weitere Informationen zu CBAM finden Sie auch unter den folgenden Links:

Quellen: Europäische Kommission, FutureCamp

Klimastrategie – Transformation zur Treibhausgasneutralität

Transformationskonzepte zur Treibhausgasneutralität basieren auf dem Carbon Footprint des Unternehmens und beinhalten konkrete Maßnahmen, deren Kosten und Nutzen sowie wesentliche Umsetzungsvoraussetzungen. Sie sind für Unternehmen wichtige Grundlagen für klimastrategische Entscheidungen.

Durch den Carbon Footprint werden die Grundlagen für Treibhausgas-Reduktionspfade geschaffen, um so fundierte Entscheidungen für Dekarbonisierungsstrategien treffen zu können. Wichtig für die Entscheidungsfindung sind auch Einschätzungen zu Preisen, Trends und Herausforderungen am Energiemarkt bzw. Energiebeschaffungsstrategien. Seinen Carbon Footprint kann man u. a. durch grüne PPA (Power Purchase Agreements) senken und somit zur Dekarbonisierung beitragen.

Das gemeinsame Webinar unseres Dienstleisters FutureCamp Climate und seines Kooperationspartners enervis energy advisors beleuchtet aus der Perspektive beider Beratungsunternehmen die Entwicklung und Umsetzung von Klimastrategien für Unternehmen entlang der Entscheidungskette

Das kostenfreie Webinar findet am 06.10.2023 von 10:00 bis ca. 12:30 statt. Es richtet sich sowohl an Unternehmen, die am Anfang ihres Weges zur Treibhausgasneutralität stehen und diesen strategisch angehen möchten, als auch an Unternehmen, die die ersten Schritte bereits gegangen sind und ihre Dekarbonisierungsstrategie nun optimieren möchten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie auf der Website von enervis.

Quelle: enervis, FutureCamp