CheckCreated with Sketch. device, computer, phone, smartphone < All mini chat PLANT PLANT white CALENDAR CALENDAR white PHONE PHONE white EURO EURO white THUMBS UP THUMBS UP white
  • Regionaler Energiepartner
  • Persönlicher Service
  • Strom- & Gastarife
  • Einfacher Wechsel
  • Regionaler Energiepartner
  • Persönlicher Service
  • Strom- & Gastarife
  • Einfacher Wechsel

CO2-Marktentwicklung

Bis Mitte Mai schien der Preisanstieg ungebremst. Der Tageshöchstpreis am 14. Mai 2021 und damit das neue Allzeithoch lag bei 56,90 Euro/t (Tagesschlusskurs: 56,65 Euro/t). Seither scheint die rasante Fahrt zumindest eine Pause eingelegt zu haben, tauchte der Preis für kurze Zeit gar ein paar Mal unter die psychologisch wichtige Marke von 50 Euro/t. Der Schlusskurs am 21. Juni 2021 lag bei 52,42 Euro/t.

Wir gehen immer noch davon aus, dass der Markt derzeit von Finanzakteuren bestimmt wird und diese somit hauptverantwortlich für den starken Preisanstieg sind. Nimmt man den Schlusskurs vom 14. Mai 2021 und vergleicht ihn mit dem vom 14. Mai 2020 (19,20 Euro/t), so sprechen wir fast von einer Verdreifachung innerhalb eines Jahres.

Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Klimaziele allerorten verschärft werden, wie unsere weiteren Artikel in diesem Newsletter zu den Entwicklungen in Deutschland, der EU und dem Vereinigtem Königreich zeigen. Somit bleiben wir bei unserer Einschätzung vom vergangenen Newsletter: „Fundamentale Faktoren scheinen den Preisverlauf zwar nicht zu treiben, aber ihn zumindest zu stützen.“

CER indes werden an den Börsen nicht mehr gehandelt. Der letzte Kurs an der EEX Ende April lag bei 0,60 Euro/t, sie können seit Mai 2021 nicht mehr im EU-ETS verwendet werden.

(Alle Preisangaben, wenn nicht anders angegeben, ICE mit Liefertermin Dezember 2021.)

Quellen: Intercontinental Exchange (ICE), European Energy Exchange (EEX), FutureCamp

EU-ETS: Emissionen 2020, Marktstabilitätsreserve & Kürzungsfaktor

2020 lagen die Emissionen der 1.820 deutschen stationären Anlagen im EU-Emissionshandel bei 320 Mio. t CO2e. Das sind 12 % weniger als 2019. Die Emissionen teilen sich wie folgt auf:

  • Energie: 207 Mio. t (-15 %)
  • Industrie: 113 Mio. t (-5 %)
  • Luftfahrt: 4 Mio. t (-60 %)

Bei den Industrieanlagen ist der Rückgang laut der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt dabei fast ausschließlich der konjunkturellen Entwicklung zuzuschreiben. Gesunkene Emissionen aufgrund verbesserter Prozesse seien nicht zu erkennen. Im Energiebereich sei der Rückgang neben der verschlechterten Konjunktur hingegen auch den höheren EUA-Preisen sowie der steigenden Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zuzuschreiben. Die Emissionen im EU-ETS machen in Deutschland etwa 40 % der Gesamtemissionen aus.

Europaweit lagen die ETS-Emissionen um 13 % niedriger als 2019. Die stationären Anlagen kommen dabei auf 1.331 Mio. t CO2e (-11 %), die Flugbetreiber auf 24,5 Mio. t CO2e (-64 %).

Das EU-ETS kommt damit auf einen Überschuss von 1.589 Mio. Emissionsberechtigungen, also mehr als 1 Jahres-Tranche. Aufgrund der seit 2019 geltenden Regelungen werden, wenn dieser Überschuss mehr als 833 Mio. t beträgt, 24 % davon (= 379 Mio. EUA) in die Marktstabilitätsreserve (MSR) überführt. Dies wird dadurch umgesetzt, dass im Zeitraum September 2021 bis August 2022 weniger EUA versteigert werden. Sie stehen dem Markt damit vorerst nicht zur Verfügung.

Dies wird keine Auswirkung auf die kostenfreie Zuteilung haben, deren Bescheide für 2021 - 2025 immer noch ausstehen. Die EU-Kommission hat jedoch kürzlich bekannt gegeben, dass bis zum Jahr 2025 der sogenannte sektorübergreifende Korrekturfaktor nicht zur Anwendung kommen wird. Dieser wird erforderlich, wenn die Anträge auf kostenlose Zuteilung das Gesamt-Budget überschreiten. Für besagten Zeitraum ist dies nicht der Fall. Mit der Entscheidung können nun die endgültigen Zuteilungsmengen berechnet und von der EU-Kommission geprüft werden. Im Anschluss können die Zuteilungsbescheide erstellt und an die Anlagenbetreiber versandt werden. Bis dahin hat die DEHSt mittels „NIMs-Liste“ die vorläufigen Zuteilungsmengen für den Zeitraum 2021-2025 bekannt gegeben.

Quellen: DEHSt, EU-Kommission, FutureCamp

Europäisches Klimagesetz: Einigung von Rat und Parlament

Die Verhandlungsführer des Europäischen Rates und des EU-Parlaments haben sich am 21. April 2021 über das Europäische Klimaschutzgesetz politisch geeinigt.

Mit dem Gesetz wird das politische Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 rechtsverbindlich – eine erhebliche Stärkung. Offen war aber noch, welche Implikation dies für das 2030-Ziel der EU hat. Das Ergebnis der Verhandlungen ist die Zielvorgabe, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % zu senken. Bislang betrug das Ziel minus 40 %.

Das Ergebnis wurde unterschiedlich eingeordnet. Während der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese, der die Verhandlungen für die konservative EVP-Fraktion führte, von einer historischen Einigung sprach, kritisierte etwa Michael Bloss, Vertreter der Grünen-Fraktion, das Resultat als Scheitern. Das Pariser Klimaabkommen werde so kaum einzuhalten sein. Die unterschiedlichen Bewertungen machen sich hauptsächlich an der Bewertung des Beitrags von Senken fest, also der Bindung von Kohlenstoff in Wälder, Pflanzen und Böden.

Mit Spannung wird nun das sogenannte Junipaket der EU-Kommission erwartet, durch das die Zielverschärfung 2030 regulatorisch umgesetzt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass es eines der umfassendsten Maßnahmenpakete zum Klimaschutz überhaupt wird.

Quellen: Europäischer Rat, EU-Parlament, EVP, Grünen-Fraktion, FutureCamp

Deutsches Klimaschutzgesetz: Eine Einordnung

Das am 29. April veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des nationalen Klimaschutzgesetzes hat nicht nur für großes Aufsehen in der Öffentlichkeit gesorgt, sondern auch zu bemerkenswert rascher, gesetzgeberischer Aktivität innerhalb der Bundesregierung.

Die Verfassungswidrigkeit wird damit begründet, dass die Vorschriften hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschieben.

Die daraufhin vorgelegte Novellierung sieht nunmehr eine verstärkte CO2-Minderung von 105 Mio. t CO2 im Vergleich zum bisherigen Klimaschutzgesetz vor. Zudem enthält die Novelle einen Minderungspfad bis 2040 mit minus 88 Prozent Emissionen im Vergleich zu 1990 in Anlage 3.

Zwar steht in der Präambel des Entwurfes, dass für die Wirtschaft und die Bürger keinerlei Erfüllungsaufwand bestehe, jedoch ist abzusehen, dass dies nur einer formaljuristischen Einordnung des Gesetzes dienen kann. Denn die im Anhang des Gesetzes ausgestalteten und fixierten Treibhausgasminderungsziele müssen in den dort dargelegten Branchen erzielt werden. Und das bedeutet: Wenn beispielsweis im Energiesektor das Ziel für 2030 von 175 Mio. t erlaubter CO2-Emission auf 108 Mio. t reduziert wird, wird dies unmittelbare Auswirkungen auf die Energieversorger und den Endkunden haben.

Einhergehend mit der Einführung des nationalen Emissionshandels (nEHS) ist davon auszugehen, dass nach der Bundestagswahl im Herbst dieses Jahres auch die Ziele des nEHS dementsprechend angepasst und verschärft werden. So ist zum Beispiel nicht auszuschließen, dass eine Erhöhung der CO2-Preise für den Zeitraum bis 2025 avisiert wird. Zudem hat diese Novelle unmittelbare Auswirkung auf die Ausgestaltung des nEHS-Caps, welches ab 2026 erforderlich sein wird. Vor diesem Hintergrund sollten sich Betroffene aller Sektoren (vgl. Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes) bereits jetzt auf mögliche Anpassungsoptionen vorbereiten.

Quellen: BMU, Klimaschutzgesetz, Bundesverfassungsgericht, EU-Kommission, FutureCamp

UK ETS: Der britische und der europäische CO2-Markt

Mit dem Brexit hat das Vereinigte Königreich (UK) auch das EU-ETS verlassen. Das britische Emissionshandelssystem (UK ETS) ist dem europäischen sehr ähnlich, was eine spätere Verbindung (Linking) erleichtern soll. Dann wären die britischen Zertifikate (UKA) im europäischen System einsetzbar und umgekehrt. Der Minderungspfad ist etwas steiler, der britische Reduktionsfaktor beträgt 2,7 %/Jahr (EU: 2,2 %/Jahr).

Auch wenn die beiden Systeme voneinander getrennt sind, gibt es doch Verknüpfungen. Viele der britischen Anlagenbetreiber, insbesondere aus dem Stromsektor, dürften noch EUA in ihren Konten halten, nach Schätzungen des Analystenhauses ICIS lag die Anzahl vor Beginn der britischen Auktionen bei ca. 30-40 Mio. t.

Die erste UKA-Auktion fand am 19. Mai 2021 statt. Seither können UKA auch an der Börse ICE gehandelt werden. Der Schlusskurs am 31. Mai 2021 betrug 46,95 GBP/t und lag damit umgerechnet gute 2 Euro/t höher als der EUA-Kurs. Interessanterweise kam es am Tag der ersten UKA-Auktion sowie am Vortag zu einem massiven Preissturz bei EUA von 56,34 Euro/t (Schlusskurs 17. Mai 2021) auf 49,68 Euro/t (19. Mai 2021). Mutmaßlich bringen britische Anlagenbetreiber ihre bisher zur Absicherung verwendeten EUA an den Markt, sobald sie sich mit UKA eingedeckt haben.

Neben dieser indirekten Verbindung dürfte ein zu hoher britischer CO2-Preis auch zu erhöhten Stromimporten vom Festland auf die Insel führen, was tendenziell den EUA-Kurs stützen und den UKA-Kurs drücken sollte. Doch auch hier sind die Kapazitäten natürlich begrenzt.
Es bleibt abzuwarten, wann es zu einer direkten Verbindung der beiden Emissionshandelssysteme kommen und wie diese ausgestaltet sein wird.

Quellen: GOV.UK, ICE, ICIS, FutureCamp