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EMB infodienst 1 | 2023

Emissionshandel-Newsletter der EMB Energie Brandenburg GmbH

CO2-Marktentwicklung

Traditionell zum Jahresende fand der Wechsel des Leitkontrakts statt. Der vormalige Leitkontrakt Dec22 ging am 19. Dezember 2022 bei 84,11 Euro/t aus dem Handel. Neuer Leitkontrakt ist der Dec23, also EUA mit Lieferung im Dezember 2023. 

Das Börsenjahr 2023 startete am 2. Januar mit einem EUA-Schlusskurs von 86,28 Euro/t. Nach einer anhaltenden Phase mit Preisen unter 90 Euro/t votierte der Tagesschlusskurs erstmals am 31. Januar mit 93,01 Euro/t wieder über 90 Euro/t. Hervorzuheben sind die Tagesschlusskurse vom 21. Februar (100,34 Euro/t) sowie vom 27. Februar (100,23 Euro/t), welche erstmals die 100 Euro/t-Marke überstiegen. Am 21. Februar wurde zudem mit einem Intraday-Preis von 101,25 Euro/t ein neues Allzeithoch erreicht. Anschließend stürzte der EUA-Preis Mitte März innerhalb weniger Tage von 99,80 Euro/t (10. März) auf 87,07 Euro/t (16. März) ab. Die Preiskorrektur hatte allerdings nur wenige Tage Bestand.

Im April ist bisher eine Seitwärtsbewegung des Preises zwischen 93,50–97,50 Euro/t zu beobachten.

Analysten zufolge korrelierte der EUA-Preis im Januar stark positiv mit den Entwicklungen am Strom- bzw. Gasmarkt. Unter anderem sorgten milde Temperaturen und vergleichsweise hohe Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien für eine geringe Nachfrage nach EUA. Für die erneute Preisrallye Mitte bis Ende Februar sowie das darauffolgende anhaltende Preisniveau über 90 Euro/t werden neben spekulativen Käufen aus der Finanzwirtschaft die stützende Wirkung fundamentaler Preiseinflussfaktoren genannt. Zu beobachten war demnach ein höheres Kaufinteresse von Anlagenbetreibern aufgrund des Ablaufs der jährlichen Abgabefrist zur Erfüllung der Compliance-Pflichten. 

Der EUA-Schlusskurs am 18. April 2023 lag bei 95,31 Euro/t.

Quellen: Intercontinental Exchange (ICE), FutureCamp

Strompreiskompensation – Bekanntgabe Frist und Neuerungen bei der Antragsstellung

Die Frist zur Einreichung von Anträgen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten (Strompreiskompensation) wurde dieses Jahr auf den 30.06.2023 gelegt. Die Antragstellung erfolgt auf Basis der Förderrichtlinie vom 24.08.2022.

Der Leitfaden der DEHSt wurde letztmalig am 12.04.2023 aktualisiert und ist auf der Website der DEHSt abrufbar. Zudem wurde auf der Website das Formular Management System (FMS) zur Einreichung der Anträge für das Abrechnungsjahr 2022 freigeschaltet.

Bereits mit der letztjährigen Antragstellung wurde das ökologische Gegenleistungsprinzip eingeführt. In diesem Zusammenhang müssen sich Unternehmen zur Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen verpflichten und dem Antrag eine entsprechende Verpflichtungserklärung beifügen. In diesem Jahr enthält der Antrag zudem ein neues Formular „Maßnahme“. An dieser Stelle müssen alle Maßnahmen beschrieben sein, die zu der in der Verpflichtungserklärung aufgeführten Investitionssumme beitragen. In diesem Zusammenhang sind auch konkrete Angaben zur geplanten Umsetzung zu machen.

Quelle: DEHSt

BECV – Bekanntgabe Frist und Neuerungen bei der Antragstellung

Ebenfalls bis zum 30.06.2023 läuft die Frist zur Einreichung von Anträgen zur Kompensation der CO2-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel für Carbon Leakage gefährdete Unternehmen. Dieser Beantragung erfolgt auf Basis der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) vom 28.07.2021.

Auch für diese Antragsstellung wurde der Leitfaden durch die DEHSt überarbeitet (30.03.2023) und das FMS zur Antragstellung freigeschaltet.

Anders als bei der Strompreiskompensation müssen für den aktuellen Antrag noch keine Gegenleistungen erbracht werden. Erst ab dem Antragsjahr 2023 müssen diese auch hier nachgewiesen werden. 

Was die im letzten Jahr eingereichten Anträge betrifft, so befinden sich diese immer noch in Bearbeitung. Solange die beihilferechtliche Genehmigung der BECV durch die Europäische Kommission noch aussteht, kann die DEHSt keine Bescheide versenden. 

Quelle: DEHSt

Fit for 55-Paket: EU-ETS – Änderung der Emissionshandelsrichtlinie

Die EU-ETS-Richtlinie wurde im Rahmen der Einigung im Trilog-Verfahren Ende letzten Jahres relevant überabeitet. Die Neuerungen umfassen insbesondere die folgenden Aspekte:

  • Ausweitung des Anwendungsbereichs: Seeverkehr, Abfallverbrennung, ETS 2 für Gebäude und Verkehr
  • Verschärfung der Kürzungsfaktoren zur Einhaltung der Fit for 55-Ziele 
  • Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für bestimmte Sektoren

Auch für Bestandsanlagen gibt es Neuerungen, die insbesondere für die Höhe der kostenfreien Zuteilung ab 2026 von Relevanz sind:

  • Ausweitung des Korridors für Benchmarkanpassungen auf 0,3 %/a (minimale Rate) bis 2,5 %/a (maximale Rate)
  • Wegfall des Stromerzeugerstatus: kein Hocheffizienznachweis mehr für KWK-Anlagen erforderlich und keine Anwendung des linearen Reduktionsfaktors für Stromerzeuger
  • Überprüfung der Systemgrenzen für Produktbenchmarks zur Förderung neuer emissionsarmer Technologien
  • Einführung des Gegenleistungsprinzips:
    · Malus: 20 % Kürzung für Anlagen, die wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen nicht umsetzen oder zu den emissionsintensivsten des jeweiligen Sektors zählen
    · Bonus: keine Anwendung des sektorübergreifenden Korrekturfaktors für Anlagen deren Emissionen unter den Werten der 10 % besten Anlagen liegen 
  • Wegfall der Emissionshandelspflicht für Anlagen bei denen Emissionen aus Biomasse mehr als 95 % Anteil an den Gesamtemissionen haben

Die konkrete Umsetzung der Änderungen im Europäischen Emissionshandel wird eine Reihe von Beschlüssen und Rechtsverordnungen auf europäischer und nationaler Ebene nach sich ziehen.

Quelle: EU-KOM 

Treibhausgasemissionen in Deutschland 2022

Die CO2e-Emissionen der ca. 1.730 stationären Anlagen des Energie- und Industriesektors in Deutschland, die vom EU-Emissionshandel erfasst sind, entsprachen im Jahr 2022 mit rund 354 Mio. t CO2e in etwa denen des Vorjahres. 2021 waren die deutschen CO2e-Emissionen unter anderem aufgrund der wirtschaftlichen Erholung nach dem ersten Coronajahr um 11 % gestiegen.

Der Energiesektor zeichnete sich mit einem Ausstoß von 242 Mio. t CO2e-Emissionen (+ 3 % gegenüber 2021 ‒ 235 Mio. t CO2e) für mehr als zwei Drittel der Gesamtmenge verantwortlich. Grund für den Anstieg waren der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die dadurch erheblich verteuerten Gaspreise, die unter anderem eine verstärkte Kohleverstromung zur Folge hatten. Die gegenüber 2021 um 9 % gestiegene Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien konnte hier dämpfend wirken. Der Industriesektor emittierte ca. 112 Mio. t CO2e (-6 % gegenüber 2021 ‒ 120 Mio. t CO2e). Dies ist unter anderem auf eine geringere Produktionsintensität aufgrund der hohen Energiepreise zurückzuführen. Der abschließende VET-Bericht der DEHSt für 2022 wird im Juli 2023 erwartet.

Nimmt man die Sektoren außerhalb des EU-ETS hinzu, sind die deutschen CO2e-Emissionen um etwa 15 Mio. t CO2e auf 746 Mio. t CO2e (-2 % gegenüber 2021) gesunken. Um das im novellierten Bundesklimaschutzgesetz (12.02.2021) festgelegte Ziel von 440 Mio. t CO2e bis 2030 zu erreichen, wird zukünftig ein steilerer Reduktionspfad für die deutschen Treibhausgasemissionen von jährlich -6 % notwendig sein.

Quelle: DEHSt, UBA