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Sie haben Fragen zum Thema: Tarife und Preise

Häufig gestellte Fragen:

Tarife & Preise

Mit der Bestpreisabrechnung sind Sie je nach Verbrauch automatisch in der für Sie günstigsten Preisstufe. 
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Eine Preissicherheit für einen Energieliefervertrag garantiert Ihnen, dass EMB während der Mindestvertragslaufzeit grundsätzlich keine Preisanpassung vornimmt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sich von EMB nicht beeinflussbare Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben, sonstige gesetzlich veranlasste Kosten oder Umlagen oder – je nach Vertrag – Netznutzungs- und/oder Messentgelte ändern
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Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine Kilowattstunde Strom oder Gas an.

Der Grundpreis ist ein Betrag, der pro Monat für Ihren Strom- oder Gasanschluss berechnet wird. Er deckt unter anderem die Kosten für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber.
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Um in Zeiten des Klimawandels die Treibhausgasemissionen einzudämmen, hat die Bundesregierung das „Klimaschutzprogramm 2030“ erlassen. Im Kontext dieses Programms wirkt seit dem 1. Januar 2021 ein neues Gesetz, nach welchem CO2-Emissionen einen Preis bekommen. Ziel des Gesetzes ist, für Unternehmen und Verbraucher Anreize zu schaffen, die von ihnen verursachten Emissionen zu reduzieren und auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen.
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Auf unserer Tarifübersicht für Heizstrom finden Sie Tarife für Ihre Wärmepumpe oder Ihre Elektrospeicherheizung.
 
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Als Mindestvertragslaufzeit wird die Dauer bezeichnet, die ein Vertrag mindestens gültig ist, bevor er gekündigt werden kann.
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Netznutzungsentgelte sind Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
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Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet.
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Umweltfreundliche Energieerzeugung ist uns ein wichtiges Anliegen. Für unsere Ökostrom-Tarife wird die Herkunft der Elektrizität zu 100 % aus norwegischer Wasserkraft vom Qualitätslabel RenewablePLUS zertifiziert. Unsere Herkunftsnachweise stammen aus den Lieferkraftwerken Nes, Usta und Aurland I, Tonstad Kraftwerk und vannkraftverk sowie Søa.
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Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

Änderungen zum 1. Juli 2022

Im April hat die Bundesregierung eine Novelle des EEG beschlossen. Ein wichtiger Punkt betrifft die Entlastung von Haushalten und Unternehmen durch den Wegfall der EEG-Umlage auf den Strompreis. Die Einspeisevergütung bleibt bestehen. Allerdings wird sie nicht mehr von allen Stromverbrauchern über die EEG-Umlage finanziert, sondern aus dem Sondervermögen des Energie- und Klimafonds des Bundes. Ab dem 1. Juli 2022 wird die gesetzliche EEG-Umlage auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. 

 

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir für Sie in unserem Online Service MEINE EMB bereitgestellt. Unter Ihren persönlichen Tarifdetails finden Sie die jeweils für Ihren Tarif gültigen AGB.
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Etwa 27% des Erdgaspreises für Haushalte entfallen mittlerweile auf Steuern und Abgaben: Neben der Mehrwertsteuer sind dies die Energiesteuer, die Förder- und Konzessionsabgabe. Ca. 73% entfallen auf Import und Produktion, Transport, Speicherung und Verteilung (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.). 

Bei Strompreis beträgt der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen ca. 47% (Stand Januar 2017).
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